Netz
Grundversorgung
5. Grundversorgung
Wichtige Information für unsere Erdgaskunden
Nach §36 EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet den Grundversorger für das jeweilige Netzgebiet festzustellen.
Für den Zeitraum vom 01. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2009 wird im Netzgebiet der Gasversorgung Dorfen GmbH die Gasversorgung Dorfen GmbH als Grundversorger festgestellt.
Für den Zeitraum vom 01. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2012 wird im Netzgebiet der Stadtwerke Dorfen GmbH die Stadtwerke Dorfen GmbH als Grundversorger festgestellt
Zu den Tarifen für die Grund- und Ersatzversorgung
