Lexikon
Abnahmestelle
Ort der Stromübergabe vom Netzbetreiber an den Stromabnehmer
Die Abnahmestelle ist der Ort, an dem die Stromübergabe vom Netz des örtlichen Netzbetreibers zum Stromabnehmer (Stromkunden) erfolgt. Diese Übergabe kann je nach technischer Voraussetzung auf unterschiedlichen Spannungsebenen erfolgen
Abrechnung
Abrechnung über den Verbrauch des Kunden seitens des Energieversorgers
Die Abrechnung des Verbrauches eines energieversorgten Kunden erfolgt auf Basis des gemessenen Verbrauchs an der Kundenanlage. Bei der Abrechnung von Erdgas werden die thermische und die volumetrische Gasabrechnung unterschieden. Für die Fernwärme-Abrechnung werden zuerst Gesamtjahreskosten und Gesamtjahresverbrauch benötigt. Die Kosten werden in der Regel nach Grundkosten (Abrechnung nach qm) und nach Verbrauchskosten (Abrechnung nach verbrauchten Einheiten) aufgeteilt. In der Folge werden dann die so ermittelten Kosten durch die Gesamtqm / Gesamteinheiten dividiert, so dass man den Preis pro qm/Einheit erhält. Dieser Preis wird dann mit den qm/Einheiten des Kunden multipliziert. Die Abrechnung des Stroms erfolgt auf Basis des über den Zähler ermittelten Verbrauchs in kWh. Der Kunde erhält eine Jahresabrechnung, die seinen monatlich zu zahlenden Abschlag verrechnet.
Abschaltvertrag
Erlaubt die Unterbrechung der Energielieferung an den Kunden durch den Energieversorger
Der Abschaltvertrag ist ein mit einem Kunden bestehender Vertrag eines Energieversorgungsunternehmen. Dabei behält sich der Versorger das Recht vor, die Energielieferung zu unterbrechen. Als Gegenleistung erhält der Kunde günstigere Konditionen. Der Kunde hat dabei meist die Möglichkeit seine Energieversorgung über einen anderen Energieträger zu gewährleisten.
Abschlagszahlung
Teilzahlung einer Gesamtzahlung
Bei der Abschlagszahlung leistet der Schuldner im Allgemeinen eine Teilzahlung der Geldschuld. Im Energiebereich heißt das, dass der Kunde eine monatliche (oder andere periodische) Teilzahlung leistet und diese in einer Jahresabrechnung gegen gerechnet wird.
Abwärme
Verlust bei Energieumwandlungsprozessen
Bei den meisten Energieumwandlungsprozessen wird die im Primärenergieträger enthaltene Energie nicht vollständig genutzt. Es entsteht Abwärme in Form von warmer Luft oder von warmem Wasser.
A-Gemeinde
Gemeinde mit eigenem Verteilungsnetz
Eine A-Gemeinde ist eine Gemeinde, die ein eigenes Verteilungsnetz im Strom- bzw. Gasbereich besitzt. Dabei verfügt sie anteilig auch über eigene Erzeugungsanlagen.
Akku
Kurzform von Akkumulator = Sekundärelement
Der Akku ist ein galvanisches Element, dass die über ein Ladegerät zugeführte elektrische Energie als chemische Energie speichert. Beim Anschluss eines Verbrauchers wird diese als elektrische Energie wieder abgegeben. Diese Vorgänge, welche mit Aufladung und Entladung bezeichnet werden, sind reversibel, so lange, bis die Elektroden durch äußere Einflüsse oder unerwünschte Reaktionen unbrauchbar geworden sind. Man unterscheidet z.B. Blei-, Nickel-Eisen- u. Nickel-Kadmium-Akkus.
AKW
AKW ist die Abkürzung für Atomkraftwerk
Ein Atomkraftwerk (AKW) ist eine Anlage zur Gewinnung von elektrischer Energie durch Kernspaltung. Die Wärme, die bei der Kernspaltung entsteht, wird auf ein Kühlmedium übertragen, wodurch dieses erwärmt wird und Dampf erzeugen oder direkt Turbinen antreiben kann.
Amperestunde
physikalische Einheit der elektrischen Ladung
Die Amperestunde gibt z.B. die Kapazität in einem Akku oder in einer Batterie an. Sie wird aus Stromstärke und Zeit berechnet. Dabei wird eine Stromstärke von 1A eine Stunde lang aufrechterhalten.
Anschlussleistung
Anschlusswert
Anschlussleistung (Anschlusswert) ist die Summe der Nennleistungen aller beim Anschlussnehmer vorhandenen Einrichtungen einer bestimmten Verbrauchsart.
Äquivalenzfaktor
Umrechnungsfaktor
Dieser Faktor dient zur kostenneutralen Umrechnung eines alternativen Brennstoffpreises in einen Bezugsbrennstoffpreis (z.B. Erdgaspreis).
Arbeit
Wenn eine Kraft einen Körper um eine bestimmte Distanz verschiebt, verrichtet sie Arbeit am Körper. Dazu ist Energie notwendig.
Arbeit ist die Energiemenge, die von einem physikalisch abgeschlossenen System auf ein anderes übertragen wird. Die SI- Einheit der Arbeit ist Joule (1 J = 1 Nm = 1 Ws) und kann über dW = F * ds bestimmt werden. Bekanntestes Beispiel ist eine Kraft, die über eine bestimmte Strecke auf einen Körper einwirkt. An einem Körper verrichtete Arbeit kann in Wärme oder Verformung umgewandelt, gespeichert oder weitergeben werden.
Arbeitspreis Strom
Strompreis pro Kilowattstunde
Der Arbeits- oder Verbrauchspreis gibt an, wie teuer eine Kilowattstunde Strom ist. Er wird in EuroCent pro Kilowattstunde berechnet und auf der Stromrechnung extra aufgeführt. In einigen Fällen wird zwischen Tag- und Nachttarif oder Haupttarif (-zeit) oder Nebentarif (-zeit) unterschieden. Der Arbeitspreis muss für private Endverbraucher als Bruttobetrag angegeben werden. Dieser Betrag beinhaltet die Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe und die Ökosteuer.
Arbitragegeschäfte
Nutzung von Preisdifferenzen auf unterschiedlichen Märkten
Unter Arbitragegeschäften versteht man die Nutzung von Preisunterschieden von Produkten auf verschiedenen Märkten. Die Märkte können räumlich, zeitlich und substantiell differieren. Diese Geschäfte sind risikolos und werden auch als Back to Back Geschäfte bezeichnet.
Atomstrom
Erzeugung in Kernkraftwerken
Atomstrom wird in Kernkraftwerken erzeugt. Als Kernkraftwerk bezeichnet man ein Kraftwerk, das überwiegend der Stromversorgung dient. Bei einem Kernkraftwerk wird die bei der Kernspaltung in einem Reaktor freigesetzte Kernbindungsenergie in Wärme und über einen Wasser-Dampf-Kreislauf mittels Turbine und Generator in elektrische Energie umgewandelt.
Aushilfsenergie
Notversorgung mit Strom
Sollte ein Lieferant die Stromversorgung des Kunden nicht sicherstellen, ist der Netzbetreiber bereit, Aushilfsenergie zu liefern, um die unterbrechungsfreie Stromversorgung des Kunden zu gewährleisten. Die Lieferung von Aushilfsenergie erfolgt längstens für drei Monate nach Ausfall der Stromversorgung durch den Lieferanten. . Bis dahin sollte der Kunde einen neuen Lieferanten gefunden haben.
AVBEltV (Strom)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
Die AVBEltV umfasste bis Oktober 2006 die allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 6 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Versorgungsnetz anzuschließen und in Niederspannung zu allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben. Sie waren in den §§ 2 bis 34 der Verordnung geregelt. Sie waren Bestandteil des Versorgungsvertrages. Zum November 2006 wurde die AVBEltV durch die StromGVV ersetzt.
