Stadtwerke Dorfen warnen vor betrügerischen Telefonanrufen und unseriösen Haustürgeschäften – keine Angaben zu Zählernummern oder persönlichen Daten machen – ungewollten Anbieterwechsel schnell widerrufen
Dorfen. Die Stadtwerke Dorfen GmbH warnen vor dubiosen Anrufern, die es auf sensible persönliche Daten abgesehen haben. Mehrere Kundinnen und Kunden des kommunalen Energieversorgers haben dem Kundenservice gemeldet, dass es in der letzten Zeit vermehrt zu dieser illegalen Praxis komme. Die Stadtwerke raten davon ab, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Das Ziel der Anruferinnen und Anrufer ist bekannt: Sie geben sich als Mitarbeiter der Stadtwerke aus und fragen nach der Nummer des Stromzählers, wollen so bestehende Energieverträge kündigen und einen neuen Vertrag für das eigene Unternehmen abschließen. „Allein der Name und die Zählernummer reichen aus, um diesen Vorgang auszulösen“, erklärt Klaus Steiner, Geschäftsführer der Stadtwerke Dorfen. Betroffene Kundinnen und Kunden erfahren vom ungewollten Anbieterwechsel oftmals erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten landen. In ähnlicher Weise sind seit einigen Tagen sogenannte Vertreter aktiv. Sie klingeln an Haustüren und wenden sich überwiegend an ältere Menschen und an Menschen mit Migrationshintergrund. Einige Kunden berichten, dass sie sich von diesen sogenannten Vertretern regelrecht unter Druck gesetzt fühlten, auf einem Tablet einen Stromlieferungsvertrag zu unterschreiben.
Die Stadtwerke betonen: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Vertragsdaten unserer Kunden; wir fragen solche Informationen niemals telefonisch ab. Außerdem können sich Mitarbeiter der Stadtwerke ausweisen und verkaufen keine Dienstleistungen an der Haustür.“ Verunsicherte Kundinnen und Kunden können sich telefonisch unter 08081/9317-0 oder unter info@stadtwerke-dorfen.de an den Kundenservice wenden.
14 Tage Widerrufsrecht nutzen
Opfer der Betrugsmasche sollten sich umgehend mit den Stadtwerken Dorfen in Verbindung setzen. Denn bevor wichtige Fristen ablaufen, müssen Betroffene vom Widerrufsrecht Gebrauch machen: „Verbraucherinnen und Verbrauchern steht das Recht zu, Vertragsabschlüsse egal ob vor Ort, am Telefon, im Internet oder bei Haustürgeschäften binnen 14 Tagen zu widerrufen“, ergänzt Klaus Steiner. Er versichert: „Unseren Kundenbetreuerinnen und -betreuern sind die Maschen der Telefonbetrüger bekannt. Wir unterstützen betroffene Kundinnen und Kunden und prüfen die Gültigkeit der Kündigung ungewollter Lieferverträge, damit der ursprüngliche Zustand vor dem Betrug schnell und möglichst schadenfrei wiederhergestellt wird.“