Häufige Fragen Glasfaser

Informationen zum besten Tarif:

Am 01.12.2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten, ab diesen Tag sind alle Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Ihre VertragspartnerINNEN einmal im Jahr über den besten Tarif zu informieren.

„bester Tarif“ bedeutet: mehr Geschwindigkeit zum gleichen Preis oder gleiche Leistung mit Ersparnis.

Hierbei vergleichen wir die wesentliche Leistung und den monatlichen Grundpreis Ihres Tarifs mit anderen bei uns aktuell buchbaren Tarifen.
Rabatte und Vergünstigungen werden nicht berücksichtigt.

Dieser Information können Sie leider nicht wiedersprechen, da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Kunden fragen häufig zu diesen Themen:

Um Kunde zu werden, benötigen wir folgende ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare, die Sie uns am besten per Email zukommen lassen:

1. Antrag auf Telekommunikation
2. Portierungsauftrag (bei Rufnummermitnahme)
3. SEPA-Lastschriftmandat

Die Formulare stehen im Downloadbereich der Sparte Glasfaser auf unserer Homepage zur Verfügung.

Das hängt davon ab, ob diese „Provider-gebunden“ oder unabhängig von einem Anbieter ist.
Generell können E-Mail Adressen von Providern, wie 1&1 oder Vodafone nicht behalten werden.

Eine Ausnahme ist die E-Mail Adresse von der Telekom, also Adressen die auf „@t-online.de“ enden. Diese sind zwar von einem Provider, allerdings können Kunden ihre E-Mail Adresse auch nach einer Kündigung bei der Telekom behalten.
Die Telekom bietet dabei Anleitungen über einen LINK an, wie Sie richtig vorgehen, um Ihre t-online E-Mail Adresse zu behalten.
Nicht „Provider-gebundene“ E-Mail Adressen können Sie ohnehin problemlos weiternutzen. Dazu zählen z.B. gmx, web.de, gmail oder Yahoo.

Dies ist ebenfalls ohne Einmalkosten möglich. Ihre Vertragslaufzeit wird dadurch nicht verändert.

Um nachträgliche Umbaumaßnahmen zu ersparen, empfehlen wir die TV-Option daher sofort zu buchen.

Gerne können Sie sich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt für zusätzliche von uns angebotene Produkte entscheiden.
Das Stadtwerke TV können Sie nur mit einem geeignetem Glasfaserfaserhausanschluss bzw. ONT empfangen.

Als einmalige Bereitstellungsgebühr berechnen wir 69,90 €. Und den von Ihnen gewählten Grundtarif z.B. „Glasfaser 150“ hier ist eine Festnetzflatrate bereits inbegriffen.
Eine Fritzbox zur Miete oder das Stadtwerke TV-Produkt können optional zugebucht werden.

Die Doppelzahlungen finden nicht statt. Unser Vertrag beginnt erst, wenn ihr alter Vertrag ausgelaufen ist.
Allerdings können Doppelzahlungen auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden erfolgen.
Wenn ein Kunde unsere Dienste schon vor Ablauf des bestehenden Vertrages nutzen möchte, können wir diese auch schon früher frei schalten.

Doppelzahlungen finden aber ausdrücklich nur in diesem Fall statt, d.h. wenn die frühere Freischaltung vom Kunden so gewollt ist.

Nur wenn die Kündigungsfrist sehr knapp ist, kann es vorteilhaft sein, selbst zu kündigen.

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag erst, wenn ersichtlich ist, wann die Stadtwerke Sie versorgen können.

Nehmen Sie bitte daher unbedingt vorab mit uns Kontakt auf, bevor Sie kündigen.

Wir raten Ihnen davon ab, bestehende Verträge aktiv zu verlängern.
Daraus könnte im Extremfall eine Vertragsverlängerung von 24 Monaten resultieren.

Bei reinen Internetverträgen oder Verträgen mit Sonderkündigungsrecht müssen Sie sich um die Kündigung kümmern, da wir dies aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen.
Wenn Sie Ihre Telefonnummer behalten möchten, können wir zusätzlich zur Kündigung auch die Portierung (Mitnahme) Ihrer Rufnummer(n) für Sie übernehmen.
Dafür benötigen wir einen ausgefüllten und unterschriebenen Portierungsauftrag.

Das hängt von der Laufzeit Ihres jetzigen Vertrags ab und von der Zeit, die wir zur Installation Ihres Hausanschlusses benötigen. Hierfür sollten Sie mindestens 4 Wochen einplanen.

Bitte wenden Sie sich für Antragsfragen an die Mitarbeiter der Stadtwerke Dorfen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 08081/9317-59 oder per E-Mail an glasfaser@stadtwerke-dorfen.de.

Sollte dieser Fall eintreten, kümmern wir uns selbstverständlich bei den Vorlieferanten und vorherigen Providern, bei denen die Rufnummer eventuell noch hängt, um eine schnelle Lösung, auch wenn wir leider keine direkte Handhabe haben.

Sie erhalten eine Rufnummer bzw. nehmen Ihre alten Rufnummern (max. 10 Stück) entsprechend mit.
Wenn Sie weitere Rufnummern benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Selbstverständlich. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Portierungsauftrags.

Nein. Wir bieten eine echte Flatrate, bei der keine Drosselung vorgesehen ist.

Sie können monatlich Ihre Internet-Geschwindigkeit ohne Einmalkosten upgraden.
Ein Downgrade ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich.
Die Mindestvertragslaufzeit ändert sich durch den Tarifwechsel nicht.
Dies bedeutet, dass ein Vertrag, bei dem ein Upgrade von 150 MBit/s auf 250 MBit/s nach 3 Monaten erfolgt ist, trotzdem nur noch 9 weitere Monate läuft, bevor er sich ggf. verlängert.

Heute sind für Privatkunden Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s möglich; bei Datenanbindungen für Geschäftskunden bereits ein Vielfaches.
In Zukunft werden die Datenraten weiter steigen.
Damit ist die Glasfasertechnik auf viele Jahre hinaus zukunftssicher.

Prinzipiell können Sie Ihr Telefon behalten. Sie können von uns einen Router mit integriertem Modem (Fritz!Box), an welchen Sie mehrere schnurlose Telefone und Anrufbeantworter anschließen können mieten. Darüber hinaus bietet die Fritz!Box ebenfalls alle Funktionen eines Anrufbeantworters.

Derzeit besteht eine Freigabe für die FRITZ!Box 7590 oder 7690, wenn Sie über das Telefonkabel oder einen Glasfaserhausanschluss angebunden werden.

Eine Glasfaser ist eine aus Glas bestehende lange dünne Faser.
Bei der Herstellung werden aus einer Glasschmelze dünne Fäden gezogen und zu einer Vielzahl von Endprodukten weiterverarbeitet.
Glasfasern werden als Glasfaserkabel zur Datenübertragung und zum flexiblen Licht Transport verwendet.

Nein. Sobald Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Portierungsauftrag bei uns eingereicht haben, können wir Ihren Telefon und Internetanschluss kündigen.

Eine feste IP-Adresse kann optional beantragt werden.

Nein. Eine Zwangstrennung des Internets nach 24 Stunden wird nicht durchgeführt.