Häufige Fragen Hausanschluss Strom

Häufige Fragen zur Beantragung

Mit Hilfe unseres Formulars können Sie Ihren Stromanschluss online beantragen. Füllen Sie dieses vollständig aus und senden es, mit allen notwendigen Unterlagen wie den amtlichen Lageplan und einen Grundrissplan an uns. Anschließend werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Der Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie kann einen Netzanschluss bei uns beantragen, oder einen Dritten dazu bevollmächtigen.

Die Kosten des Stromanschlusses können Sie unserem Preisblatt Stromhausanschluss entnehmen.

Unser Abrechnungsmodell besteht aus Pauschalpreisen. Teilzahlungen oder Anzahlungen sind leider nicht möglich.

Sobald der Netzanschluss hergestellt wurde und der von Ihnen beauftragte Elektrofachbetrieb einen Zähler montiert hat, kann der Netzanschluss genutzt werden.

Die Bearbeitungszeiten ab Antragstellung können zum Teil stark variieren, so dass wir hierzu keine pauschale Aussage treffen können. In der Regel müssen Sie für einen Baustromanschluss mindestens 8 Wochen und für einen Netzanschluss mindestens 12 Wochen einplanen (Vorausgesetzt es liegen alle benötigten Dokumente richtig vor).

Häufige Fragen zur Netzanschlussleistung

Die aktuelle Belastung am Netzanschluss können wir leider nicht einsehen. Bitte wenden Sie sich an ein Fachunternehmen das z.B. Ihre Kundenanlage bewerten oder eine Messung durchführen kann.

Die Stadtwerke sind für das Netzanschlusskabel sowie den Hausanschlusskasten und damit für den Netzanschluss an das Verteilungsnetz zuständig. Für die dahinterliegende Kundenanlage ist der Eigentümer verantwortlich. Diese beinhaltet die Kabel/Leitungen, Zähleranlage, Verteilungen und alle weiteren Komponenten. Die Zugänglichkeit zum Netzanschluss und die Montagefläche für Messeinrichtungen ist vom Betreiber zu gewährleisten.

Fragen zu Eigenleistungen (Bau/Elektro)

Ja, allerdings weisen wir auf Folgendes hin: Werden durch Sie Aufgrabungen vorgenommen, sind Sie für die Einhaltung der technischen Bedingungen und Normen für die Verlegung von Kabelschutzrohren in Eigenleistung verantwortlich.

Als Eigentümer bzw. Tiefbauer haben Sie eine Schadensvermeidungspflicht, die immer bei Ihnen liegt. Daher müssen Sie vor Beginn der Arbeiten die Leitungspläne sämtlicher Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Nahwärme, Gas, Telekommunikation etc.) einholen, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden.

Unsere Leitungspläne können Sie unter Planauskunft beantragen.

Die Verplombung verhindert unbefugte Manipulationen an technischen Einrichtungen. Dies ist gesetzlich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung festgelegt.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Eigentümer verantwortlich. Hat der Eigentümer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich gegenüber dem Netzbetreiber. Dies ist gesetzlich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung festgelegt.