Was ist Emissionshandel?

Die Bundesregierung schreibt dazu: Ausgangspunkt ist die grundsätzliche Zielstellung, den umwelt- und klimaschädlichen Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. International vereinbart wurde dies im Kyoto-Protokoll.

Daraus leiten sich die europäische Reduktionsverpflichtung und weiterführend die Verpflichtung für Deutschland ab, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 um 21 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bundesumweltminister Trittin unterstrich, dass Deutschland mit den bisher erreichten 19 Prozent dem Ziel bereits sehr nahe ist.

Um das angestrebte Reduktionsziel zu erreichen, werden nun die Emissionen für die einzelnen Anlagen begrenzt werden. Dazu werden über einen nationalen Zuteilungsplan per Gesetz den jeweiligen Anlagen bestimmte Mengen Treibhausgase, die ausgestoßen werden dürfen, in Form von Zertifikaten zugeteilt.

Um die Belastung für Unternehmen durch den Emissionshandel zu reduzieren, sieht das europäische Emissionshandelssystem eine weitgehend kostenfreie Grundausstattung von treibhausgasausstoßenden Anlagen mit Berechtigungen bis zum Jahre 2012 vor.

Soweit diese Grundausstattung die Emissionen eines Unternehmens jedoch nicht vollständig abdeckt, ist das Unternehmen entweder zur Reduzierung seiner Emissionen oder zum Zukauf von Berechtigungen (Zertifikaten) verpflichtet, die auf dem Markt angeboten werden. Das bedeutet, Unternehmen, die ihre Treibhausgasemissionen soweit verringern, dass sie nicht alle ihnen zugeteilten Zertifikate benötigen, können diese Zertifikate an andere Unternehmen, deren Treibhausgasausstoß größer ist, verkaufen. Auf diese Weise entsteht ein wirtschaftlicher Anreiz zur Reduktion des eigenen Treibhausgasausstoßes.