Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?

Der Verbrauchspreis (auch Arbeitspreis): Strompreis pro Kilowattstunde (Ct/kWh), d.h. verbrauchsabhängig

Der Grundpreis (auch Leistungspreis): Entgelt für die Bereitstellung von elektrischer Leistung, ein fester Betrag EUR/Jahr oder Monat, bzw. bei Leistungsmessung ein Betrag in Abhängigkeit von der jeweils beanspruchten Spitzenleistung (kW) aus dem Versorgungsnetz.

Der Verrechnungspreis: Entgelt für die Kosten der Verrechnung sowie der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (Zähler, etc.), in der Regel in EUR/Jahr. Die Höhe des Verrechnungspreises ist zum Teil abhängig von der Art des Zählers.

Die Stromsteuer (=Ökosteuer): Die Stromsteuer ist oft im Arbeitspreis enthalten, momentan beträgt sie 1,79 Cent/kWh.

Das Netznutzungsentgelt: Umfasst die Kosten für die Benutzung des Leitungsnetzes, zu zahlen an das netzbetreibende Unternehmen.

Die Konzessionsabgabe: zusätzliche Abgabe, die an die Gemeinde zu zahlen ist, durch deren Gebiet das Leitungsnetz läuft. Diese Kosten meist im Arbeitspreis enthalten.

Die Mehrwertsteuer: derzeit 16% (auf alle obigen Bestandteile) In der Regel setzen sich also Arbeitspreis, Ökosteuer und Konzessionsabgabe zum kWh-Preis zusammen. Im Arbeitspreis der Tarifkunden und der Stadtwerke Privat- und Gewerbekunden sind zudem auf Grund staatlicher Verordnungen weitere Preiskomponenten enthalten, so die Abgaben für das Kraft-Wärme-Kopplungs-Modernisierungs-Gesetz (KWKModG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Leistungspreis, Verrechnungspreis und Netznutzungsentgelt ergeben zusammen die „Grundgebühr“ oder den Grundpreis.