Aktuelle Informationen zur Energiekrise

Mit Blick auf den Winter sorgen sich die Menschen in Deutschland um die sichere Energieversorgung. Auch die Energiepreisentwicklungen und die staatlichen Entlastungen werfen viele Fragen auf. Wir haben die Antworten.

Seit 1. Oktober 2022 werden auf Gas und Nahwärme nur 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Wir geben diese Entlastung unverzüglich und uneingeschränkt an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Hierbei wenden wir das so genannte „Abgrenzungsmodell“ an. Das bedeutet, dass bei allen Jahresabrechnungen bzw. Rechnungen, die seit 1. Oktober 2022 für Gas und Nahwärme erstellt werden, nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet wird.

Im Dezember übernimmt der Staat den Abschlag für die Gas- und die Nahwärmeversorgung von privaten Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Gasverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Diese Einmalhilfe soll als spürbare Entlastung dienen, um den Zeitraum bis zur geplanten Gaspreisbremse (ab 1. März 2023) zu überbrücken.

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wie sich die Höhe der „Dezemberhilfe“ errechnet. Grundlage hierfür ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Von dieser Menge wird 1/12 mit dem im Dezember für Sie gültigen Preis je Kilowattstunde Gas multipliziert. Hinzugerechnet wird 1/12 des im Dezember gültigen Grundpreises.

Wichtig: Die so errechnete „Dezemberhilfe“ kann von der tatsächlichen Höhe der monatlichen Abschlagszahlung abweichen und wird auf der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Die Soforthilfe wird unabhängig von der Höhe der Abschlagszahlung berechnet. Deshalb hat eine kurzfristige Anpassung des Abschlags keine Auswirkungen auf die Hilfe vom Staat.

Auch wenn Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen, profitieren Sie von dieser einmaligen Entlastung des Bundes. Wir klären gerade die Details, wann und auf welchem Weg die Entlastung für Sie erfolgt. Wir werden rechtzeitig an dieser Stelle darüber informieren.

Normalerweise buchen wir Anfang des Monats den Abschlag für den Vormonat von Ihrem Konto ab. Für Dezember 2022 werden wir keine Abschläge für Gas abbuchen. Mit der Jahresrechnung wird Ihnen der neue monatliche Abschlagsrhythmus und Höhe mitgeteilt.
Nahwärmekunden erhalten die Dezemberhilfe in der Rechnung für Dezember mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Die Zahlung bzw. Gutschrift erhalten Sie im Januar.

Wenn Sie Ihren Abschlag für die Energielieferung per Überweisung bezahlen, müssen Sie für Dezember nichts für Gas überweisen. Allerdings müssen Sie nach wie vor etwaige Abschlagszahlungen für Strom oder Wasser leisten. Die Höhe des Stromabschlags bzw. Abschlages finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Sie können bei Ihrer Bank die Zahlung des Dauerauftrags für Dezember aussetzen bzw. anpassen. Wenn Sie den Dauerauftrag unverändert weiterlaufen lassen, wird diese Zahlung ebenso wie die Soforthilfe in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Viele Mieter zahlen die Kosten fürs Heizen mit Gas und Nahwärme mit der Miete. Auch sie profitieren von der „Dezemberhilfe“, die vom Vermieter in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 gutgeschrieben werden muss.

Die Bundesregierung will ab dem 1. März 2023 die Preise für Gas und Wärme deckeln. Kommt das Gesetz, werden wir unseren Kunden nur den gedeckelten Betrag je Kilowattstunde berechnen. Details müssen noch von der Bundesregierung festgelegt und von Bundestag und Bundesrat verschiedet werden.

Die Bundesregierung will zum Januar 2023 mit einer Strompreisbremse die Stromkosten für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen senken: Dann werden wir unseren Kunden pro Kilowattstunde Strom nur noch 40 Cent berechnen. Dieser Preis soll für einen Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten. Über diese 80 Prozent hinaus gilt der vertraglich vereinbarte Preis je Kilowattstunde.

Information zur Soforthilfe (gemäß § 2 Abs. 4 EWSG Gas)

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten für den Monat Dezember 2022 im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.

Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.

Zudem plant die Bundesregierung nun weitere Entlastung über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres.

Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?

Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. So haben sich die Beschaffungskosten für Gas gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht.

Bereits im vergangenen Jahr lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.

Den Stadtwerke Dorfen ist es in den letzten zehn Jahren immer wieder gelungen, mit unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Die Stadtwerke Dorfen können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.