Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für die An-, Ab- und Ummeldungen Ihres Stromvertrages.

Bislang war es möglich, den Versorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren. Ab Juni 2025 ist das nicht mehr erlaubt. Der Stromanbieter muss 14 Tage vor dem Umzug informiert werden.

Hintergrund ist eine Vorgabe der Bundesnetzagentur: Der Lieferantenwechsel soll künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit das funktioniert, muss der neue Prozess rechtzeitig angestoßen werden – und das geht nur, wenn der Versorger vorher über den Umzug Bescheid weiß.

FAQ zu Umzug im Kontext des 24h-Lieferantenwechsels

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.

Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.

Per Telefon, E-Mail, Post oder über unser Kundenportal.

• Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
• Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)

Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.

Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.