Stadtwerke Dorfen nehmen Stellung zu Unterbrechungen der Stromversorgung

04. Apr 2018 Kategorie: Allgemein, Störungen

Am Karfreitag, den 30. März 2018 und am Ostermontag den 2. April 2018 wurde die Stromversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Dorfen jeweils kurzzeitig unterbrochen. Am Karfreitag lag die Dauer der Unterbrechung ab 14.06 Uhr bei 21 Minuten, am Ostermontag fiel der Strom um 13.13 Uhr für acht Minuten aus. Betroffen waren jeweils sämtliche Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke. Ursächlich für die Unterbrechungen waren Störungen im vorgelagerten Netz. Zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität war in der Folge die Abschaltung von dezentralen Stromerzeugungsanlagen (Biogasanlagen und große PV-Anlagen) erforderlich.

Was tun die Stadtwerke um die Versorgungssituation zu stabilisieren?

Die Stadtwerke Dorfen haben bereits große Teile ihres Stromnetzes erdverkabelt. Hierdurch sind die Kunden weitestgehend vor Versorgungsunterbrechungen durch externe Einflüsse wie z.B. Schlechtwetter geschützt. Die aktuellen Unterbrechungen haben ihre Ursache in Störungen im vorgelagerten Netz. Das Netz der Kraftwerke Haag GmbH ist dem Netz der Stadtwerke Dorfen vorgelagert. Sowohl der physikalisch im Netzgebiet Dorfen erzeugte Strom, der nicht benötigt wird, als auch der bei entsprechendem Bedarf von Außen eingespeiste Strom fließt über das vorgelagerte Netz. Der Handlungsspielraum der Stadtwerke Dorfen ist daher begrenzt. Nach dem Brand im Schalthaus der Stadtwerke Dorfen im August 2018 haben die Stadtwerke Dorfen mit dem vorgelagerten Netzbetreiber Kraftwerke Haag Netz GmbH ein neues Einspeisekonzept erarbeitet. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen werden voraussichtlich Anfang Juni 2018 abgeschlossen sein. Die Stadtwerke Dorfen gehen davon aus, dass sich die Versorgungssituation ab diesem Zeitpunkt bei den an ihrem Netz angeschlossenen Kunden deutlich stabilisieren wird. Bis zur Fertigstellung kann es bei entsprechenden Wetterlagen erforderlich werden, dezentrale Stromerzeugungsanlagen (Biogasanlagen und große PV-Anlagen) vom Netz zu nehmen. Die Abschaltung erfolgt dann im Rahmen des sogenannten Einspeisemanagement durch die Kraftwerke Haag GmbH. Die betroffenen Kunden haben einen Anspruch auf Schadenersatz für die entgangene Einspeisevergütung, den sie beim Netzbetreiber Stadtwerke Dorfen geltend machen können. Die Stadtwerke Dorfen nehmen dann wiederum Regress beim Netzbetreiber Kraftwerke Haag GmbH.

Rechtslage bei Schadenersatzsansprüchen von Kunden

Im Zusammenhang mit Stromunterbrechungen können Kunden mit Schadenersatzansprüchen z.B. wegen defekter Geräte auf die Stadtwerke zukommen. Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar:

Nach der Niederspannungsanschlussverordnung (kurz NAV) kann der jeweilige Kunde Schadensersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber geltend machen. Die Schadensersatzansprüche aufgrund unregelmäßiger Stromversorgung oder Stromunterbrechung basierend auf technischen Problemen bestehen in der Regel nur gegenüber dem Netzbetreiber und nicht gegenüber dem Stromversorger/Stromlieferant. Der Netzbetreiber haftet für Sachschäden, die aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Der Schaden muss jedoch mehr als 30,00 Euro betragen. Die Obergrenze für Sachschäden beträgt 5000,00 Euro je Anschlussinhaber (vgl. § 18 NAV). Ferner gibt es noch weitere Haftungshöchstgrenzen. Bei Schäden von Leib, Leben, Gesundheit etc. haftet der Netzbetreiber uneingeschränkt für jede Art des Verschuldens. Tritt ein Schadensfall ein, so wird zunächst vermutet, dass der Netzbetreiber fahrlässig bzw. vorsätzlich gehandelt und dadurch den Stromausfall/Überspannung verschuldet hat. Der Netzbetreiber kann jedoch diese gesetzliche Vermutung widerlegen. Bei Schadensfällen muss der jeweilige Verbraucher den Schaden unverzüglich dem jeweiligen Netzbetreiber melden. Die Schadenshöhe als solche muss er hingegen bei der Meldung nicht beziffern. Es reicht z.B. aus, den Defekt eines Laptops oder einer Heizung dem Netzbetreiber zu melden. Für Schäden die durch höhere Gewalt hervorgerufen wurden haftet der Netzbetreiber hingegen nicht.

Neben Ansprüchen aufgrund von § 18 NAV kann eine Verpflichtung zum Leisten von Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden des Netzbetreibers entstehen. Der jeweilige örtliche Stromnetzbetreiber muss durch Überspannung verursachte Schäden ersetzen. Ersetzt wird nur der über 500 Euro hinausgehende Schadensbetrag. Dies folgt aus dem Produkthaftungsgesetz, dass gemäß einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 in derartigen Fällen anzuwenden ist. Für Schäden durch Stromausfall gibt es nach diesem Gesetz keinen Schadensersatz, weil gar kein Produkt geliefert wurde, also auch kein Fehlerhaftes. Dann richtet sich der Schadensersatz nach der Netzanschlussverordnung.

Anmerkung: Die jüngsten Störungen betreffen ausschließlich Unterbrechungen. Ansprüche von Schadenersatz aufgrund von Überspannungsschäden sind daher ausgeschlossen.