Ein Zweitarifzähler teilt den Tagesverbrauch an Strom in zwei Teile: Den „Tag“- „Hochlastzeit“-Tarif (HT), der werktags zwischen 06:00 bis 22:00 Uhr gilt, und den „Nacht“-Tarif (NT, auch Schwachlast-Tarif). Bei entsprechendem Vertrag wird also separat für Tag und Nacht mit verschiedenen Tarifen abgerechnet. Hierzu ist zwar der kostenpflichtige Umbau der Zähleranlage erforderlich, aber bei entsprechend hohem Anteil an Stromverbrauch in der Schwachlastzeit kann diese Tarifvariante Stromkosten einsparen.