Meldung für Wärmepumpen-Kunden

Ab dem 01. Januar 2023 verringern sich für Wärmepumpen-Kunden mit einem eigenen Zählpunkt gemäß § 22 EnFG die KWKG-Umlage und die Offshore-Umlage auf null.

Das bedeutet: Für berechtigte Wärmepumpen-Kunden werden die KWKG- und die Offshore-Umlage auf null gesetzt. Um Ihren Anspruch auf Strompreissenkung prüfen zu können, müssen Sie folgendes Formular vollständig ausfüllen und abschicken.

Für die Weitergabe der Strompreissenkung benötigen wir folgende Angaben des Vertragsinhabers:

    Vertragsnummer

    Zählernummer

    E-Mail

    Sie erhalten eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

    Mit dem Klick auf „Absenden“ bestätige ich , dass ich Eigentümer einer Wärmepumpe mit einem eigenen Zählerpunkt gemäß des neuen Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) bin und ich berechtigt bin die Strompreissenkung nach §22 EnFG zu erhalten. Mir ist bekannt, dass dies nur für die Netzentnahme von Strom gilt, der in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist. Ich bestätige, dass ich meine Daten korrekt eingegeben habe und mir bewusst ist, dass fehlerhafte Angaben rechtliche Folgen nach sich ziehen können.

    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine obenstehenden Angaben gespeichert und von der Stadtwerke Dorfen GmbH auf Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 22 EnFG zum Zweck, Ihren Anspruch auf Zahlung der Umlage bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen im Rahmen der Energiewende zu verringern. Bei Nichtbereitstellung der Daten können wir Ihren Anspruch auf Verringerung der Umlage nicht umsetzen. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen.

    Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

    Die Strompreissenkung gilt speziell für elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden sind.

    Sie erhalten die Strompreissenkung, wenn Sie eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe besitzen und den Tarif Dorfener Online Wärmestrom abgeschlossen haben.

    Betroffen sind die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage.

    Die KWKG-Umlage beträgt 0,357 Cent/kWh (2023) bzw. 0,275 Cent/kWh (2024).
    Die Offshore-Netzumlage beträgt 0,591 Cent/kWh (2023) bzw. 0,656 Cent/kWh (2024).